Rechtsprechung
BVerwG, 14.01.1993 - 2 B 214.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Kürzung der Versorgungsbezüge je nach dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entscheidung über den Versorgungsausgleich - Eingriff in die versorgungsrechtliche Position des Ausgleichsverpflichteten im Zeitpunkt des Vollzugs des Versorgungsausgleichs - Darlegung der ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 23.06.1992 - 5 L 2469/91
- BVerwG, 14.01.1993 - 2 B 214.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG
Auszug aus BVerwG, 14.01.1993 - 2 B 214.92
Das Bundesverfassungsgericht hat - wenn auch in anderem Zusammenhang - § 57 Abs. 1 Satz 1 und 2 BeamtVG mit dem Grundgesetz für vereinbar erklärt (Urteil vom 5. Juli 1989 - 1 BvL 11/87, 1 BvR 1053/87 und 556/88 - [BVerfGE 80, 297]).In diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (BVerfGE 80, 297 [312]), daß der Eingriff in die versorgungsrechtliche Position des Ausgleichsverpflichteten im Zeitpunkt des Vollzugs des Versorgungsausgleichs stattfindet und durch Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG legitimiert ist.
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1993 - 2 B 214.92
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 01.09.1992 - 2 B 126.92
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich
Auszug aus BVerwG, 14.01.1993 - 2 B 214.92
Dieser Rechtsauffassung hat sich der beschließende Senat angeschlossen (Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 2 B 126.92 - [ZBR 1993, 27]).